Im Rahmen dieser Förderung werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus 

+ Biomasse-Wärmeerzeugern

+ Wärmepumpen

+ Solarkollektoranlagen, deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird, bei KMU mit 55% bzw. bei größeren Unternehmen mit 45% der Investitions(mehr)kosten bis 10 Mio. €  Zuschusshöhe gefördert.

Zu den förderfähigen Investitions(mehr)kosten zählen neben den Wärmeerzeugern insbesondere:

+ Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger,

+ Brennstoffsilos für Biomasseheizungen (Hackschnitzel, Späne, Pellets),

+ Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n), im Falle einer Wärmepumpe auch die Anbindung an eine oder mehrere erneuerbare Wärmequellen,

+ Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren,

+ notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Biomasseanlage oder Wärmepumpe (z.B. Fundament oder Einhausung),

+ die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen.

Zu den als Nebenkosten förderfähigen Ausgaben zählen darüber hinaus Kosten für Machbarkeitsabschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer beantragten Maßnahme sowie Installations- und Montagekosten.