Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Im Rahmen dieser Förderung werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme (mind. 50% der erzeugten Wärme wird für Prozessanwendungen eingesetzt) aus
+ Biomasse-Wärmeerzeugern
+ Wärmepumpen
+ Solarkollektoranlagen
Zu den förderfähigen Investitions(mehr)kosten zählen neben den Wärmeerzeugern insbesondere:
+ Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger,
+ Brennstoffsilos für Biomasseheizungen (Hackschnitzel, Späne, Pellets),
+ Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n), im Falle einer Wärmepumpe auch die Anbindung an eine oder mehrere erneuerbare Wärmequellen,
+ Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren,
+ notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Biomasseanlage oder Wärmepumpe (z.B. Fundament oder Einhausung),
+ die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen.
Die erzeugte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden.
KMU erhalten 50 - 60 % Zuschussquote (bei Biomasse 30 – 40 %) bzw. große Unternehmen mit 40 % (Biomasse 20 %) der Investitionskosten bis 20 Mio. € Zuschusshöhe gefördert.
Wir sind als Sachverständige zur Nachweisführung in diesem Programm zugelassen. Alle Angaben bezüglich Förderquoten entsprechen dem Stand vom 26.8.2025 und sind generell ohne Gewähr sondern lediglich Informationsweitergabe der aktuellen Richtlinie aus dem Bundesanzeiger zum angegebenen Zeitpunkt. Keine Haftung bei nachträglicher Änderung der Förderung!