Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse in Unternehmen. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch Maßnahmen aus der Querschnittstechnologien-Förderung umfassen.

Förderfähig sind weiterhin insbesondere:

+ Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen wie z. B. Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen oder Austausch einzelner Komponenten, energieeffiziente Änderung der Prozessführung oder des Verfahrens, Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik inklusive Energiemanagementsoftware

+ Maßnahmen zur Abwärmenutzung wie z.B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagen- oder Gebäudetechnik, Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen, Maßnahmen zur Verstromung von Abwärme (z.B. ORC-Technologie)

+ Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese überwiegend direkt für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden. Gebäudetechnische Anlagen, die überwiegend der Raumluftkonditionierung für den Aufenthalt von Personen dienen und in den Anwendungsbereich der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) fallen, sind hingegen nicht Gegenstand der Förderung.

+ Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte wie z.B. energieeffiziente Wärme- und Kälteerzeuger, Nutzung erneuerbarer Energien für Prozesswärme/-kälte, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung.

+ Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess wie z.B. Optimierung von Druckluftsystemen, Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung,

Förderfähig sind darüber hinaus Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater. Bei Antragstellung ist dem Fördermittelgeber (BAFA oder KfW)  ein von einem zugelassenen Energieberater erstelltes Einsparkonzept vorzulegen.

Die maximale Förderung beträgt bei KMU 40% bzw. bei größeren Unternehmen 30% der Investitions(mehr)kosten bis 10 Mio. €  Zuschusshöhe. Die maximale Förderung ist begrenzt auf die rechnerisch jährlich eingesparte Tonne CO2,  der darauf bezogene Zuschuss beträgt maximal 700 €/t bei KMU bzw. 500 €/t bei größeren Unternehmen.